allgemeine geschäftsbedingungen

gültig ab 1.1.2006


1. Vertragsgegenstand

a) Die Hochzeitsagentur salzburghochzeit.at erbringt Dienstleistungen im Bereich Hochzeits-, Event-, und Veranstaltungsorganisation.

b) Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen salzburghochzeit.at und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ausgenommen, zwischen den Parteien sind gegenteilige Vereinbarungen schriftlich vereinbart. Gegen Bestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von salzburghochzeit.at schriftlich bestätigt werden.

c) Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Leistungen

salzburghochzeit.at bietet die folgenden Leistungen für vom Auftraggeber geplante Hochzeiten, Veranstaltungen und Events an, die im Einzelnen im jeweiligen Auftrag beschrieben werden:

a) Beratung im Bezug auf die Durchführung von Hochzeiten und Veranstaltungen, die Auswahl von Locations, Einsatzkräften und Partnerbetrieben.

b) Lieferung von Informationen über Locations (Räumlichkeiten, Bauwerke, Freigelände, Wasser-, Luft-, Schienen- und Strassenfahrzeuge), welche sich für Veranstaltungen jeglicher Art eignen.

c) Lieferung von Informationen über Einsatzkräfte und Partnerfirmen (Assistenten für Hochzeiten, Events, Veranstaltunen), die als selbständige Unternehmer Leistungen erbringen.

d) Planung, Organisation und Durchführung von Hochzeiten, Veranstaltungen und Events.

e) Lieferung von Sachleistungen (Werbemittel, Druckunterlagen).

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

a) Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der Auftrag, in dem der Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung und die Vergütung vereinbart werden.

b) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform; zu ihrer Wirksamkeit ist die schriftliche Bestätigung von salzburghochzeit.at erforderlich.

c) Mitarbeiter und/oder Beauftragte von salzburghochzeit.at sind nicht bevollmächtigt von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

d) salzburghochzeit.at behält sich das Recht vor, bei Erkrankung bzw. anderen Gründen der Absage von Einsatzkräften und einzelner Künstler diese durch Gleichwertige zu ersetzen, eine Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht notwendig.

e) Der Auftraggeber darf die bereitgestellten Informationen in Bezug auf Präsentations- und Konzeptunterlagen, Locations, Partnerunternehmen, Einsatzkräfte u.ä. nur für die vereinbarten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung ist nicht zulässig.

f) Locations und Partnerfirmen, Einsatzkräft und Künstler, über die salzburghochzeit.at Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von salzburghochzeit.at für andere Veranstaltungen genutzt werden. Ebenso dürfen von salzburghochzeit.at erstellte Präsentationen, Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Hochzeiten und Veranstaltungen aller Art vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch salzburghochzeit.at und Abgeltung verwendet werden.

g) salzburghochzeit.at steht für die Präsentation von Planungskonzepten ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten von etwaigen Fremdleistungen abdeckt.

8. Bei Zuwiderhandlung jedweder Art steht salzburghochzeit.at die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn es zur Durchführung der Veranstaltung oder zum Einsatz von Locations, Partnerunternehmen und Einsatzkräften gekommen wäre. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

4. Eigentumsrechte und Urheberrechte

 

 

a) Mitschnitte von künstlerischen und urheberrechtlich geschützten Darbietung auf Ton- und/oder Bildträger bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von salzburghochzeit.at. Veröffentlichungen jedweder Art sind kostenpflichtig und bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von salzburghochzeit.at.

 

5. Lieferungen und Leistungen

a) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich etwaiger Zinsen, Eigentum von salzburghochzeit.at.

b) Für alle Lieferungen, Leistungen und die Einhaltung von Terminen, welche von Dritten im Auftrag von salzburghochzeit.at erbracht oder vereinbart werden, übernimmt salzburghochzeit.at keine Haftung.

 

6. Mitwirkung

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit salzburghochzeit.at die vertragliche Leistung durchführen kann, insbesonders alle erforderlichen Informationen gekanntzugeben.

b) Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistunge von salzburghochzeit.at sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Tagen nach Übermittlung freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

c) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist salzburghochzeit.at von der Leistungspflicht befreit. Leistet salzburghochzeit.at dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

 

7. Kennzeichnung

salzburghochzeit.at ist berechtigt, auf allen Werbe- und Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf sich selbst und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

8. Preise, Zahlungen, Fälligkeit

a) In Preisen der Rechnungen ist die jeweilige Umsatzsteuer ausgewiesen.

b) Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.

 

 

c) Die Rechnungsstellung der Dienstleistung von salzburghochzeit.at erfolgt in drei Phasen. Die erste Rechnung wird nach Auftragseingang gestellt und umfasst 40% des gesamten Auftragsvolumens. Die zweite Rechnungslegung erfolgt 10 Tage vor Auftragsbeendigung und umfasst ebenfalls den Betrag von 40% des gesamten Auftragsvolumens. Die restlichen 20% des gesamten Auftragsvolumens werden umgehend nach Beendigung des Auftrages in Rechnung gestellt.

 

 

d) Alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und ein Abstandshonorar - in angemessener Höhe - sind vom Auftraggeber zu zahlen.

e) Kauft salzburghochzeit.at für den Auftraggeber Materialien und Leistungen bei fremden Unternehmen und Partnern ein, arbeiten diese direkt auf Rechnung des Auftraggebers. salzburghochzeit.at stellt nur die tatsächlich von ihr erbrachten Leistungen in Rechnung.

 

9. Verpflichtung zur Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle ihm bei der Vertragsdurchführung von salzburghochzeit.at oder im Auftrag von salzburghochzeit.at handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen Stillschweigen zu bewahren.

Diese Verpflichtung gilt auch während zweier Jahre nach Beendigung des Vertrages.

 

10. Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz

a) salzburghochzeit.at haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt.

b) Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn salzburghochzeit.at die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil ein Partnerbetrieb oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von salzburghochzeit.at nicht ordnungsgemäß geliefert oder geleistet hat.

c) Allfällige Reklamationen sind sofort und in schriftlicher Form geltend zu machen und zu begründen. Dem Auftraggeber steht bei berechtigter Reklamation das Recht auf Verbesserung der Leistung zu.

d) Bei Vertragsverletzung seitens des Auftraggebers sind Fremdleister zur Leistungserbringung und Künstler zur Darbietung nicht verpflichtet.

e) Der für den Auftraggeber Unterzeichnende erklärt eidesstattlich, zeichnungsberechtigt zu sein, andernfalls übernimmt er die gesamte Haftung.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

b) Es gilt österreichische Recht.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz der Agentur salzburghochzeit.at örtlich und sachlich zuständige Gericht in Salzburg.

 

 

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